Nach dem Waffengesetz bedeutet der Begriff "Führen"; die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder einer Schießstätte. Die Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind: 1 - Mindestalter: 18 Jahre, 2 - Zuverlässigkeit, 3 - persönliche Eignung. Die zuständige Abteilung überprüft die Erfüllung der Anforderungen auf der Grundlage der von anderen öffentlichen Institutionen gelieferten Informationen.(https://service.konstanz.de/Leistung-Detailansicht/?id=1175)
(Quelle: Stadt Konstanz, Untere Waffenbehörde)
Rechtsgrundlage
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