Merkmalsbeschreibung
AGS: Amtlicher Gemeindeschlüssel. Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das jeweilige Bundesland. Der Block von der dritten bis zur fünften Ziffer identifiziert den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, dem die Gemeinde angehört. In Baden-Württemberg zeigt die vierte Ziffer außerdem an, zu welchem Regionalverband die Gemeinde gehört. Die letzten drei Ziffern unterscheiden die Gemeinden innerhalb eines Landkreises.
Stadtteil_Nr: Dreistellige Nummer der Stadtteile (010 bis 140) und „999“ keine Zuordnung zu einem Stadtteil, ab 2018 sind hier zusätzlich die Werte für die Stadtteile Staad und Egg summiert. In der Tabelle für die Gesamtstadt Konstanz ist hier „000“ angegeben.
Stadtteil: Name des Stadtteils bzw. Stadt Konstanz. Die Stadt Konstanz ist in 15 Stadtteile eingeteilt. Die Reihenfolge der Stadtteile beruht auf der Stadtteilnummer. Die Stadtteilgrenzen orientieren sich im Wesentlichen an historischen (Gemarkungs-)Grenzen.
Stichtag: Zahlen zum 30.06. des jeweiligen Jahres.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Arbeitslose: Anzahl der Arbeitslosen laut der kleinräumigen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Stichtag 30.06. Werte vor Revision der Arbeitsmarktzahlen durch die die BA, daher können leichte Abweichungen zu später veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen (nach Revision) bestehen.
Als Arbeitslose gelten hier Personen, die nach § 16 Abs. 2 Sozialgesetzbuch III vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Träger nach SGB II arbeitslos gemeldet haben. Personen, die an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, gelten nicht als Arbeitslose.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte laut der kleinräumigen Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zum Stichtag 30.06. Werte vor Revision der Arbeitsmarktzahlen durch die die BA, daher können leichte Abweichungen zu später veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen (nach Revision) bestehen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die sich in einem vergüteten Arbeitsverhältnis befinden und kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig sind. Dies umfasst außerdem Auszubildende, PraktikantInnen und WerkstudentInnen. Nicht mit eingerechnet werden Selbstständige, BeamtInnen, Berufs- und ZeitsoldatInnen sowie Zivil- und Wehrdienstleistende.